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Familiencampingplatz Haselünne, Welle AGB
Familiencampingplatz Haselünne, AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen  

1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Vertragsbedingungen regeln umfassend, die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen dem Familiencampingplatz Haselünne - Camping für Kinder -, als Eigentümer und dem Campinggast bzw. Mieter. Für die vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die für den Reisezeitraum gültigen Konditionen. Telefonische Absprachen, Nebenabreden oder sonstige Vereinbarungen gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und Bestätigung durch den Familiencampingplatz Haselünne – Camping für Kinder -.


2. Der Gast ist zum Wohlverhalten, Einhaltung und Sauberkeit des Platzes, Einhaltung der Ruhezeiten und Einhaltung der gesamten Platzordnung verpflichtet. Der Mieter haftet persönlich für alle Verpflichtungen, die aus dem Abschluss des Vertrages entstehen. Dies gilt auch für eingeladene dritte Personen, die in der Rezeption anzumelden sind.
Für einen Campingstellplatz ist nur eine Einheit (Wohnwagen, Zelt oder Reisemobil) buchbar. Zusätzliche Zelte für Besucher sind nur nach Absprache und gegen Gebühr gestattet. Campen am Mietobjekt ist nur nach Absprache gegen Gebühr gestattet.


3. Dauermieter
Für Dauermieter, die im Rahmen eines Mietverhältnisses, Inhaber eines Stellplatzes auf dem Familiencampingplatz Haselünne - Camping für Kinder – sind, gelten zusätzlich oder ergänzende Regelungen. Diese werden im Mietvertrag festgehalten. Weitere ggf. informelle, aber dennoch verbindliche Verhaltensregeln für Dauermieter, können den folgenden Dokumenten entnommen werden.


  1. Echt wichtig – Infoschreiben in Kürze
  2. Platzordnung und Info
  3. Niedersächsische Campingplatzverordnung
  4. Aushänge


4. Buchung / Preise
Mit der Anmeldung / Buchung bietet der Mieter den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an. Der Mietvertrag kommt erst mit der schriftlichen Buchungsbestätigung (per Post oder E-Mail) durch den
Familiencampingplatz Haselünne - Camping für Kinder – zustande. Sie erhalten die Buchungsbestätigung spätestens nach 3 Tagen. Bitte prüfen Sie diese umgehend auf Richtigkeit. Prüfen Sie auch, ob Sie auch ob Sie alle Pflichtfelder der Buchung auf der Internetseite ordentlich eingetragen haben.


Der Familiencampingplatz Haselünne - Camping für Kinder
– behält sich das Recht vor, die Buchung gleichwertig zu verändern, wenn dies aus besonderen Gründen erforderlich erscheint. 


Buchungen von Alleinreisenden Jugendlichen unter 18 Jahren, sind nur mit Einzelabsprache möglich. Für alle Ferienzeiten, die Monate Juli und August und die Feiertage ist eine frühzeitige Buchung dringend anzuraten. Dies gilt insbesondere für besondere Platz- und Mietobjektwünsche in allen Monaten.


Bitte beachten Sie die Mindestbuchungszeiten. Für die vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die Beschreibungen und Preisangaben der für den Reisezeitraum geltenden Preisliste. Ausnahmen von dieser Regel können lediglich durch den
Familiencampingplatz Haselünne - Camping für Kinder – gemacht werden.
Alle mitreisenden Personen sind aus versicherungstechnischen Gründen sowie aufgrund der Meldepflicht, namentlich und mit Geburtsdatum bei der Buchung anzugeben.


5. Anzahlung / Zahlung
Die Buchung ist mit der Buchungsbestätigung durch Familiencampingplatz Haselünne - Camping für Kinder – verbindlich. Eine Anzahlung wird nicht erhoben. Der Buchungspreis ist bei Anreise in bar zu zahlen, bevor das Objekt oder der Stellplatz belegt wird.


6. Die in der Buchungsbestätigung angegebenen An- und Abreisetermine sind generell verbindlich.
Der Stellplatz oder das Mietobjekt steht Ihnen am Anreisetag ab 15.00h zu Verfügung.
Warten Sie bitte bis 15.00h auf dem Parkplatz gegenüber der Anmeldung. Ein Tag vor der geplanten Anreise kann nach vorheriger Absprache für die Stellplätze die Möglichkeit einer kostenpflichtigen Frühanreise geprüft werden. Während Sie auf dem Parkplatz warten, können Sie die offenen Einrichtungen des Campingplatzes bereits nutzen. Sollte sich Ihre Anreise wesentlich verzögern, verständen Sie uns bitte.
Erfolgt keine Benachrichtigung können wir das Mietobjekt bzw. den Stellplatz nur bis max. 24 Stunden nach dem vereinbarten Anreisetag für Sie reservieren. Danach werden wir es weitervermieten, soweit möglich. Der Buchungsbetrag wird Ihnen in Rechnung gestellt und ggf. kostenpflichtig eingezogen.
Die Anreise ist generell bis 18.00h möglich. Eine Anreise nach 18.00h ist möglich. Sprechen Sie dies vor ihrer Anreise mit uns ab.


7. Abreise / Schlüsselrückgabe
Ferienhäuser (Blockhäuser und Mobilheime) müssen bis 10.30h vollständig verlassen und die Schlüssel abgegeben werden. Bei der Abreise sind Stellplätze und Mietobjekte Besenrein und unbeschädigt zurückzugeben.


Die Grundreinigung dieser Objekte wird grundsätzlich vom
Familiencampingplatz Haselünne - Camping für Kinder – übernommen.


Das Campingplatzgelände muss bis spätestens 12.00h verlassen werden. Es sei denn es wird eine
vereinbarte Spätabreise gebucht. Eine Spätabreise, kann einen Tag vor Abreise angefragt werden. Eine Spätabreise bei Mietobjekten ermöglich nicht die weitere Nutzung des Mietobjekts, gleichwohl eine längere Nutzung aller anderen Platzangebote.


Es ist nach dem Check out nicht weiter möglich Parkplätze an der Rezeption oder am Reitstall mit Fahrzeugen oder Wohnwagengespannen zu belegen. 


Die Schlüssel sind bei den Mobilheimen und Blockhäusern zum Zeitpunkt der Abreise abzugeben. Der Verlust eines Schlüssels wird mit 100,00 € berechnet.


Bei verspäteter Abreise ist der Vermieter berechtigt Kosten einer zusätzlichen Übernachtung zu berechnen, sofern keine Spätabreise vereinbart wurde. Bei vorzeitiger Abreise erfolgt keine Kostenerstattung. Es sei denn, es liegt ein Fall höherer Gewalt vor. Bitte melden Sie sich dann vor der Abreise bei der Campingplatzverwaltung ab.


8. Der Familiencampingplatz Haselünne - Camping für Kinder – bietet seinen Gästen den Zugang zu Internet im sog. Meetingcenter und Veranstaltungszelt an der Rezeption an.
Im Jahr der Erprobung (2023) ist für Übernachtungsgäste die Internetgebühr für die Dauer des Aufenthaltes im Preis enthalten.
Die Übertragungsgeschwindigkeit kann Schwankungen und Störungen unterliegen. Die Funktionsfähigkeit des Internets, so etwa der Empfang von E-Mails oder senden ist nicht Bestandteil des Vertrages oder des Angebots und damit auch nicht versprochen. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte örtliche Abdeckung des WLAN-Empfang. Ein Internetempfang ist nur im Veranstaltungszelt oder der Restauration möglich.


Eine Erstattung oder Rückzahlung des Übernachtungspreises ist ausgeschlossen.


9. Preisanpassungen
Allein in der Buchungsbestätigung genannte Preise und Daten sind verbindlich. Die Angebote und Preise in Prospekten entsprechen dem Stand der Erstellung. Bitte habe Sie jedoch Verständnis dafür, dass bis zur Übermittlung Ihres Buchungswunsches aus sachlichen Gründen Änderungen von Preisen und Leistungen (höhere Gewalt) möglich sind. Preiserhöhungen nach Vertragsschluss können nur erfolgen, wenn zwischen diesem und dem Zeitpunkt der Leistungserbringung mehr als 4 Monate liegen. (Vergl. §309, Absatz 1 Nr. 1 BGB)


10. Stornierung / Buchungsrücktritt
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Die Mitteilung ist möglich per E-Mail.
Info@familiencampingplatz-haseluenne.de per Fax 05961 -7145 oder schriftlich als Einwurfeinschreiben.


Falls es Ihnen unmöglich sein sollte die Reise selbst anzutreten können Sie die Buchung bis zum Anreisetag auch auf einen Dritten übertragen. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 € erhoben.


Treten Sie vom Vertrag zurück, berechnen wir eine angemessene Entschädigung gemäß folgender Aufstellung:
Der Stornierungsbetrag bezieht sich immer auf den von den bei der Buchung geforderten Gesamtbetrag

Tage vor der Anreise Mietobjekte Stellplätze
ab 2 Tage 100 % 90 %
ab 14 Tage 90 % 80 %
ab 28 Tage 60 % 60 %
ab 91 Tage 30 % 30 %

Liegt keine Stornierung vor oder wurde nicht angereist gilt folgendes:


Mietobjekte und Stellplätze die 1 Tag nach Reservierungsbeginn nicht besetzt sind und für die keine Vereinbarung über eine spätere Besetzung erfolgte, können von der Platzverwaltung anderweitig genutzt werden. Die Miete kann dennoch gefordert werden und wird eingezogen.


Generell gilt: Das Besetzen eines Stellplatzes oder Mietobjektes durch die Campingplatzverwaltung in Verbindung mit einer Stornierung oder einer Nichtanreise bedeutet keine Stellung eines Ersatzmieters.


11. Besuch

Grundsätzlich darf nur die angemeldete Personenzahl den Platz nutzen. Besucher (Tages- und Übernachtungsgäste) auch Kurzbesucher sind willkommen, jedoch vor dem Betreten des Platzes bei der Campingverwaltung anzumelden. Es ist ein Besucher- bzw. Übernachtungsendgeld gemäß Preisliste zu entrichten. Informieren Sie Ihre Gäste über die Campingplatzordnung. Der Mieter haftet kostenpflichtig dafür, dass Kurzbesucher und Tagesgäste den Campingpatz spätestens bis 21.00h unaufgefordert verlassen. Die Besucherfahrzeuge sind auf unseren Parkplatz am Reitstall zu parken.


12. Hunde sind willkommen. Auf den Spielplätzen im Spielpark im Miniclub am Strand oder im Badesee sind jedoch Hunde nicht erlaubt. Für Spaziergänge und Hundebaden steht Ihnen der Fluss Hase und das Umland zur Verfügung. Bei auffälligem Verhalten, nicht artgerechter Haltung oder Gefährdung kann der Familiencampingplatz Haselünne – Camping für Kinder – den Hund inkl. Halter des Platzes verweisen. Buchungsgebühren werden nicht zurückerstattet.


Es besteht Leinenpflicht auf dem gesamten Gelände, dem Stellplatz und am Mietobjekt.


13. Pakete, Päckchen

Ab 2023 nimmt Familiencampingplatz Haselünne – Camping für Kinder – Pakete und Päckchen nur noch gegen Gebühr an. Es bleibt Ihnen überlassen, sich diese nur noch in absoluten Notfällen und nach Absprache mit unserer Rezeption nachsenden, zulassen. Ansonsten geben Sie bitte 10 Cent pro Paket in die Trinkgeldkasse für unsere Mitarbeiter.


14. Winterbetrieb

Während dieser Zeit ist das Duschhaus II geschlossen. Es steht jedoch das Sanitärhaus I zur Verfügung.

Vom 24.10. bis 01.04. ist der Familiencampingplatz Haselünne – Camping für Kinder - für den Tourismusverkehr geschlossen. Auch für Dauermieter ergeben sich andere Öffnungszeit. Sie erreichen uns ständig – bitte aber nur in Notfällen – unter der Telefonnummer 05961 – 1331 oder unter unserer E-Mail Adresse: info@familiencampingplatz-haseluenne.de

Vom 24.10. – 25.11. sind wir in der Regel im Urlaub. Für alle Fragen z.B. zu Rechnungen stehen wir ab dem 26.11. wieder zur Verfügung. Nur in absoluten Notfällen sind wir unter obiger Adresse zu erreichen. 


Bitte beachten Sie, dass das Frischwasser auf den Stellplätzen nur verfügbar ist, wenn auf Sicht des Familiencampingplatzes Haselünne – Camping für Kinder -, kein Frost zu erwarten ist. Die Nichtverfügbarkeit ist voraussichtlich von November bis März der Fall.


15. Vertragsstörungen durch höhere Gewalt

Bei Vertragsstörungen durch höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Seuchen, Kriegerische Handlungen etc.) steht jedem Vertragspartner eine außerordentliches Kündigungsrecht zu. In diesem Fall sind dem Mieter die gezahlten Rechnungsbeträge abzgl. anteiliger Entgelte für die vom Vermieter bereits erbrachten Leistungen zu erstatten. Weitergehende Ansprüche bestehen wechselseitig nicht.


16. Jeder Gast verpflichtet sich das Inventar und den Campingplatz pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet Schäden, die während seines Aufenthaltes durch ihn, seine Begleiter oder Gäste entstanden sind, zu ersetzen. Für alle Schäden, die durch falsche oder schadhafte Stromanlagen, ab der Stromanlage entstehen, haftet der Mieter – auch gegenüber geschädigten Dritten.


Der Familiencampingplatzes Haselünne – Camping für Kinder – haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden, die auf eine vorsätzliche grobfahrlässige Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Witterungsbedingte Stellplatzzustände sind hiervon ausgenommen.


Eine Haftung für Beschädigungen, Unglücksfälle, Verluste oder sonstige Unregelmäßigkeiten, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Parzelle oder des Objekts stehen, ist ausgeschlossen. Beeinflussung durch höhere Gewalt z. B Wetter, Streit, Pandemien, Epidemien oder angeordnete Betriebsschließung schließt jede Haftung aus. 


Der Familiencampingplatzes Haselünne – Camping für Kinder – haftet ferner nicht für Schäden, Ausfall oder Störung der Strom- und Gasversorgung entstehen oder durch Lärmbelästigung durch Dritte. Ferner erfolgt keine Haftung bei leichtfertiger Pflichtverletzung für Schäden, die durch die Benutzung der sich auf dem Campingplatzgelände befindlichen Anlagen und Geräte entstehen. Dies gilt auch für außerbetrieb geratene und außerbetrieb befindliche Anlagen, Geräte und Vorkehrungen. Dies gilt auch bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Familiencampingplatzes Haselünne – Camping für Kinder -.


Soweit Haftungsausschlüsse gesetzlich unzulässig sind, ist eine Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen nur gegeben, wg. einer zurechenbaren Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.


17. Mehrere Mieter

Mehrere Personen als Mieter, ob im Stammkundenbereich oder im touristischen Bereich, haften für alle Verpflichtungen, aus dem Mietvertrag, als Gesamtschuldner. Die Mieter bevollmächtigen sich untereinander in der Weise, dass jeder von ihnen allein berechtigt ist, Willenserklärungen z.B. Kündigungen mit Wirkung für alle entgegenzunehmen. Die Vollmacht ist aus wichtigem Grund schriftlich widerruflich.


18. Reklamationen

Etwaige Beanstandungen hinsichtlich des Mietobjektes, des Stellplatzes oder sonstiger genutzter Gegenstände, sind seitens des Mieters unverzüglich, dem Familiencampingplatzes Haselünne – Camping für Kinder – zu melden. Die Geltendmachung von Mängeln ist ausgeschlossen, wenn diese nicht während des Aufenthaltes des Campinggastes unmittelbar dem Familiencampingplatzes Haselünne – Camping für Kinder – angezeigt worden sind. Diesem ist eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu setzen. (Nachbesserung)


19. Platzordnung 

Für alle Aufenthalte ist die Platzordnung verbindlich, die an der Rezeption aushängt. Auf Wunsch ausgehändigt wird und online abrufbar ist. Wer in grober Weise gegen diese und insbesondere trotz Ermahnung gegen die Ruhezeiten verstößt, wird umgehend vom Platz verwiesen. In diesem Fall besteht die Verpflichtung den gesamten Aufenthalt zu bezahlen. Soweit der Campinggast nicht nachweist, dass ein geringer Schaden entstanden ist.


20. Datenschutz

Der Familiencampingplatzes Haselünne – Camping für Kinder – wird in einigen Teilbereichen mit Videokameras überwacht. Dies dient zum einen zu ihrer eigenen Sicherheit und zum anderen zur Wahrnehmung des Hausrechts (Feststellung und Anwendung von Sicherheitsgefahren) Die Aufzeichnungen werden nur im Bedarfsfall ausgewertet und nur die benötigten Daten zur Klärung gespeichert. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Videoaufzeichnungen werden gem. § 6B, Absatz 5 BDSG regelmäßig automatisch gelöscht. Zudem wird das Aufzeichnungsgerät durch geeignete Maßnahmen gem. § 9 BDSGVO datenschutzrechtlich vor dem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt.


In regelmäßigen Abständen führen wir auf dem Familiencampingplatzes Haselünne – Camping für Kinder – Bild- und Tonaufnahmen durch. Falls Sie dies nicht möchten, teilen Sie dies bitte dem Fotografen bzw. Kamerateam sofort mit. Familiencampingplatzes Haselünne – Camping für Kinder – verarbeitet Ihre Daten für den Buchungsauftrag nach Artikel 6, Abs. 1 BDSGVO, sowie zu Marketingzwecken. Sofern wir hierzu Ihre Einwilligung nach Artikel 6, Abs. 1 DSGVO haben.


21. Der Mieter bestätigt mit seiner Buchung, dass seine persönlichen Angaben der Wahrheit entsprechen. Der Mieter erkennt, durch die Annahme der Buchung der AGB einschl. der Platzordnung an. 


Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag – auch für Dauermietverhältnisse – ist für beide Seiten Meppen. Falls der Mieter Vollkaufmann ist, keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort, zum Zeitpunkt der Klageerhebung, nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt der allgemeine Gerichtsstand.


Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung, soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.

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